Änderung des Mindestlohns ab 2017
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie den gesetzlichen Mindestlohn (zur Zeit 8,50 €/Stunde) bezahlen. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass über die Entwicklung des Mindestlohns eine Kommission zu befinden hat, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Diese Kommission hat einstimmig beschlossen, dass der Minderstlohn ab dem 01.01.2017 auf 8,84 €/Stunde steigen soll. Dieser Beschluss wurde am 26. Oktober von der Bundesregierung durch eine entsprechende Rechtsverordnung bestätigt.
Durch diese Erhöhung kann sich die Stundenzahl Ihrer geringfügig Beschäftigten ändern:
Beispiel: Sie haben einen Minijobber auf der Basis von 450 € beschäftigt. Zur Zeit darf dieser nicht mehr als 52 h im Monat arbeiten (450 € : 8,50 € = 52,94 Std.). Durch die Erhöhung zum 1.1.2017 darf der Minijobber nicht mehr als 50 Stunden monatlich beschäftigt werden (450 € : 8,84 € = 50,90 Std.).
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