Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Unsere Anwälte treten in Strafsachen als Wahl- und als Pflichtverteidiger auf.

Eine langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, darüber hinaus Ordnungswidrigkeitsverfahren sicher und zügig zu bearbeiten.

 
© HEPP BECKMANN Rechtsanwälte Steuerberater 2010